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Hauswirtschafter/-in sowie Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft

Berufsbeschreibung:

Hauswirtschaftlerinnen und Fachpraktikerinnen für Hauswirtschaft sind in Haushalten, Kinderheimen, Jugendwohnheimen, Heimen für Berufstätige, Alten- und Erholungsheimen sowie Sanatorien und Krankenhäusern tätig. Sie erledigen alle hauswirtschaftlichen Arbeiten zu Zubereiten von Speisen und Getränken, Instandhalten und Pflegen der Kleidung, Reinigen der Räume.

Dabei verwenden sie auch moderne Geräte und Maschinen. Pflege der Einrichtung, Instandhaltung von Wäsche und Kleidung, Einkauf von Lebensmitteln und Zubereitung von Nahrung gehören zu ihren Aufgaben.

Hauswirtschafterin

Anforderungen:

  • die Auszubildenden müssen körperlich belastbar sein und dürfen nicht unter Hautallergien leiden
  • die Bereitschaft, Dienstleistungen für andere auszuführen, muss vorhanden sein
  • der Beruf setzt Selbstständigkeit und Kreativität sowie manuelles Geschick voraus
  • gute Umgangsformen und Teamfähigkeit
  • die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (z. B. Schichtdienst)
  • sauberes und gepflegtes Aussehen

Ausbildungsinhalte:

  1. Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Arbeitgeber
  2. Vermeidung von Unfällen und was beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten ist.
  3. eigenständige Planung bei der Arbeit
  4. Umgang und Pflege von Geräten und Maschinen
  5. Gestaltung von Räumen für besondere Anlässe
  6. Führen eines Haushaltsbuches
  7. Wäsche- und Raumpflege
  8. Kochen und Backen

Bei der Fachpraktikerin für Hauswirtschaft handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, welcher die Art und die Schwere der Behinderung berücksichtigt (§ 66 BBiG).

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre