Zum Inhalt springen

Tischler/-in sowie Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung

Tischler

Berufsbeschreibung:

Tischler und Fachpraktiker für Holzverarbeitung stellen Produkte aus Holz, Holzwerkstoffen und Kunststoffen her. Hölzer und Platten werden auf die gewünschte Maße zugeschnitten, Oberflächen bearbeitet, geglättet, furniert, mit Kunststoff belegt. Kanten werden für den späteren Verbund vorbereitet, das heißt genutet, gefräst oder verzinkt. Sie fertigen Möbel und montieren Messe-, Laden- und Gaststätteneinrichtungen, ebenso Raum-, Wand- und Deckenverkleidungen. Beispiele dafür sind Schränke, Regale, Kommoden, Tische, Behälter und Küchen.
Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein. Außerdem führen sie auch Restaurierungsarbeiten durch. Oft handelt es sich dabei um Einzelanfertigungen im Kundenauftrag. Hauptwerkstoff ist Holz. Daneben verwenden sie auch Spanplatten, Kunststoffe, Metall und Glas.
Sie arbeiten an konventionellen Maschinen (zum Beispiel Hobelmaschinen und Kreissägen) und auch an CNC-Maschinen.

Anforderungen:

  • die Auszubildenden müssen körperlich belastbar sein und über handwerkliches Geschick verfügen
  • sie benötigen ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen; Kreativität und Flexibilität sind ebenfalls notwendig
  • der Beruf erfordert Ausdauer, Ordnungssinn und genaues Arbeiten

Ausbildungsinhalte:

  1. Unfallverhütung und was beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten ist
  2. Anfertigen von Skizzen und Lesen von Zeichnungen
  3. Kennen lernen der verschiedenen Holzarten und Holzwerkstoffen und deren Weiterverarbeitung
  4. Behandlung und Beschichtungen von Oberflächen (z.B. Schleifen, Beizen)
  5. wie Teile und Erzeugnisse hergestellt, zusammengebaut bzw. eingesetzt werden
  6. wie eine CNC- Maschine programmiert und bedient wird
  7. das Einrichten und Warten sämtlicher Anlagen und Maschinen
  8. die Auszubildenden nehmen an einem Maschinenlehrgang teil, der mit einer Prüfung
    zu einem Zertifikat der Handwerkskammer abgeschlossen wird.

Beim Fachpraktiker für Holzverarbeitung handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, welcher die Art und Schwere der Behinderung berücksichtigt (§ 42m HWO)

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.