Die Textoptimierung von Prüfungsaufgaben soll die Chancengleichheit von Schüler*innen mit Hörschädigung oder Sprachbehinderung und Schüler*innen ohne Beeinträchtigung herstellen.
Die Textoptimierung ist eine Maßnahme des Nachteilsausgleichs. Über diesen Nachteilsausgleich entscheidet die besuchte berufliche Schule in Zusammenarbeit mit unserem oder einem anderen fachkompetenten Sonderpädagogischen Dienst. Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich wird individuell geprüft.
Das Kultusministerium hat den Textoptimierungsdienst an der Paulinenpflege beauftragt, die Prüfungsaufgaben aller Beruflichen Schulen einschließlich des Abiturs zu bearbeiten. Der Textoptimierungsdienst ist auch für die organisatorische Abwicklung verantwortlich.
Schüler*innen wenden sich bei Fragen dazu bitte direkt an den begleitenden Sonderpädagogischen Dienst.
Schulen wenden sich bei Fragen bitte an: textoptimierung@paulinenpflege.de
Die Erstellung von textoptimierten schulischen Abschlussprüfungen ergibt sich durch unseren Dienstauftrag und ist somit kostenfrei.
Bitte beachten Sie:
Ab der Sommerprüfung 2025 gibt es neue Fristen für die Meldung des Bedarfs von textoptimierten/optisch optimierten Abschlussprüfungen. Diese sind zukünftig wie folgt:
- am 10.11. jedes Jahres für Sommerprüfungen und berufliche Vollzeitschulen
- am 10.07. jedes Jahres für Winterprüfungen.
Dieses Meldeblatt finden Sie zum Download weiter unten.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, den Leitfaden zur Beantragung einer optimierten Abschlussprüfung und das Meldeblatt für Schüler*innen zum Herunterladen:
bibs topdie Textoptimierungsdienst
Textoptimierungsdienst für Abschlussprüfungen an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg für junge Menschen mit Hörschädigung.
Leitfaden Beantragung TO-Abschlussprüfung ab Sommer 25
ACHTUNG: Dieser Leitfaden ist gültig ab Beantragung der Sommerprüfung 2025!
Meldeblatt optimierte Prüfungen ab Sommer 25
ACHTUNG: Dieses Meldeblatt ist gültig ab Beantragung der Sommerprüfung 2025!