Hilfe in akuten Krisensituationen
Wenn eine dringende Gefahr für das Wohl von Kindern und Jugendlichen besteht, ist das Jugendamt zur Inobhutnahme gemäß § 42 Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet. Die Paulinenpflege ermöglicht das im Rahmen des Angebots KI(C)K.