Berufsbildungsbereich für erwachsene Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
Die Berufsbildungsbereichs-Maßnahme für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung erstreckt sich in der Regel über zwei Jahre.
Im Eingangsverfahren wird zunächst wird geprüft, ob die Werkstatt für den jeweiligen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Dabei erfolgt eine Einschätzung und Feststellung der individuellen Fähigkeiten und Anforderungen. In dieser Zeit wird in einem Eingliederungsplan dokumentiert, welche Bereiche und Arbeiten in Betracht kommen. Nicht nur der persönliche Qualifizierungsbedarf, sondern auch die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse jeder und jedes Einzelnen werden berücksichtigt.
Im weiteren Verlauf der Berufsbildungsbereichsmaßnahme stimmen wir fachtheoretische und praktische Schulungsmodule auf den persönlichen Bildungsbedarf jeder und jedes Einzelnen ab. Innovative Programme für die Lerninhalte gehören zum Standard. Innerhalb des Berufsbildungsbereichs bieten wir verschiedene Maßnahmen an.
Dazu kommen Praktika in verschiedenen Bereichen der Gesamteinrichtung. Gemeinsam werden Bildungsziele und -maßnahmen besprochen, überprüft, bei Bedarf neu ausgerichtet und in einem Eingliederungsplan festgehalten.
Im Anschluss an den Berufsbildungsbereich erfolgt dann entweder eine Übernahme in den Arbeitsbereich der Backnanger Werkstätten, auf einen Außenarbeitsplatz oder eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Kosten für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich werden in den meisten Fällen entweder durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung getragen. Während der Maßnahme erhalten die Teilnehmenden Übergangs- bzw. Ausbildungsgeld vom zuständigen Leistungsträger, in der Regel der Agentur für Arbeit oder dem Rentenversicherungsträger. Auch Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden geleistet